Regulatorische Prüfungen als Steuerungsinstrument nutzen
Einordnung: Prüfungsarten und aufsichtlicher Rahmen
Finanzdienstleister unterliegen einem dichten Netz regulatorischer Prüfungen. Die wesentlichen Prüfungsarten unterscheiden sich in Anlass, Durchführung und Konsequenzen.
Die Jahresabschlussprüfung nach § 26/29 Kreditwesengesetz (KWG) wird jährlich durch Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Sie umfasst neben der handelsrechtlichen Prüfung auch aufsichtsrechtliche Anforderungen – von der Eigenmittelausstattung über das Risikomanagement bis zur Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Der Prüfungsbericht geht direkt an BaFin und Bundesbank.
Davon zu unterscheiden ist die Sonderprüfung gemäß § 44 KWG, angeordnet durch die BaFin und meist durchgeführt durch die Bundesbank. Diese sogenannte 44er-Prüfung kann turnusmäßig, anlassbezogen oder antragsgetrieben erfolgen. Sie ermöglicht Aufsichtsbehörden einen tiefgehenden Einblick in einzelne Themenfelder – von der Risikotragfähigkeit (RTF) über das Kreditgeschäft bis zu IT- und Auslagerungsrisiken.
Die Konsequenzen hängen von der Schwere der Feststellungen ab: Prüfungsfeststellungen werden in vier Kategorien klassifiziert, von F1 (geringfügige Auswirkungen) bis F4 (schwerwiegende Auswirkungen auf die Geschäftsorganisation). Während F1- und F2-Feststellungen üblich sind, können F3- und F4-Feststellungen zu aufsichtlichen Maßnahmen führen – von Anordnungen bis hin zu Kapitalzuschlägen oder sogar einem Lizenzentzug.
Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
Was prüfen BaFin und Bundesbank derzeit besonders intensiv? Sie fokussieren auf Themen an der Schnittstelle zwischen bewährten MaRisk-Anforderungen und neuen europäischen Vorgaben: Risikotragfähigkeit und Kapitalplanung (Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP)), ESG-Risiken und deren Integration in das Risikomanagement, IT- und Cyberrisiken unter dem Digital Operational Resilience Act (DORA) (seit Januar 2025), Auslagerungsmanagement und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Drittparteienrisiken sowie Kreditrisiko und Risikovorsorge (PAAR-Prüfungen).
Mit der 9. MaRisk-Novelle (Konsultation seit April 2026) verschiebt sich die aufsichtliche Erwartungshaltung: Weg von der Checkbox-Compliance, hin zur Begründungslogik. Finanzdienstleister sind verpflichtet, die Angemessenheit ihrer Proportionalitätsentscheidungen aktiv und prüfungsfest nachzuweisen.
Unser Verständnis
Diese Entwicklung zeigt: Prüfungen sind oft nur Momentaufnahmen – und zugleich Gelegenheiten. Richtig vorbereitet, geben sie Orientierung über den eigenen Reifegrad und schaffen Impulse für die Weiterentwicklung von Governance, Prozessen und Kontrollen.
Wir begleiten Finanzdienstleister entlang des gesamten Prüfungszyklus: von der Vorbereitung über die Begleitung während der Prüfung bis zur nachhaltigen Umsetzung von Maßnahmen im Nachgang. Unser Ziel: Prüfungsrisiken reduzieren, die Organisation entlasten und nachhaltige Verbesserungen verankern.
Unser Beratungsangebot
Reifegradbewertung und Mock Audits
Wann ist der richtige Zeitpunkt, den eigenen Reifegrad zu prüfen? Unabhängig von konkreten Prüfungsterminen bewerten wir prüfungsrelevante Bereiche – von Risikomanagement über Governance bis IT-Sicherheit. Mock Audits simulieren den Ablauf einer aufsichtlichen Prüfung: Anforderungskataloge, Interviews, Dokumentenprüfung. Das Ergebnis ist eine fundierte Standortbestimmung mit priorisierten Handlungsfeldern – als Grundlage für die strategische Weiterentwicklung, bevor Aufsichtsbehörden prüfen.
Prüfungsvorbereitung
Wenn eine Prüfung ansteht, zählt strukturierte Vorbereitung. Auf Basis der identifizierten Handlungsfelder analysieren wir die angekündigten Prüfungsfelder, identifizieren offene Punkte und unterstützen bei deren Schließung – bevor Prüfer sie feststellen. Dazu gehören die Komplettierung von Dokumentationen, die Vorbereitung der Ansprechpartner und die Abstimmung interner Prozesse für einen reibungslosen Ablauf.
Begleitung während der Prüfung
Auch während der Prüfung selbst stehen wir als fachlicher und methodischer Ansprechpartner zur Seite: Koordination von Prüfungsanfragen, Vorbereitung geeigneter Antworten, Unterstützung im Dialog mit Prüfern. So bleibt die Organisation handlungsfähig und kann sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren.
Umsetzung von Prüfungsfeststellungen
Nach der Prüfung begleiten wir die Definition, Priorisierung und nachhaltige Umsetzung von Maßnahmen. Wir unterstützen bei der prüfungsfesten Dokumentation, Fristensteuerung und Integration in bestehende Prozesse. So werden Feststellungen fristgerecht, nachvollziehbar und nachhaltig bearbeitet – und Folgefeststellungen möglichst vermieden.
Sie möchten sich auf eine anstehende Prüfung vorbereiten oder Ihren Reifegrad bewerten? Sprechen Sie uns an.
Hier geht es zum BCM Assessment der KD UB
